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neil & peters Reisen GmbH

Barbara Peters
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HRB 170652

Firmensitz: Breisachrstr. 1 / 81667 München

Konzept, Inhalt und Redaktion
Christa Neil, Barbara Peters, Herbert Grabe
(Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV)

Grafik-Design
Herbert Grabe

Fotografie
Christa Neil, Barbara Peters, Herbert Grabe und sonstige Archive

Technische Programmierung und Betreuung
ISR-Regensburg / Jürgen Weinzierl

Rechtlicher Hinweis
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Allgemeine Reisebedingungen

für Reisen von neil & peters – Reisen GmbH.

Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§651a-m BGB; §§4-11 BGB-Info-VO) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns – neil & peters – Reisen, Geschäftsführer Barbara Peters („NP“):

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der/die Reisende NP den  Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder/die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer und Teilnehmerinnen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder/die Anmelderin wie für seine eigenen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch NP zustande. NP informiert über die Annahme mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Sicherungsschein, durch den sämtliche Kundengelder abgesichert sind.

 

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 Prozent fällig und zu zahlen. Die Restzahlung, auf die die Anzahlung angerechnet wird, ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig (Zahlungseingang) und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert an NP gezahlt werden.

 

3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Leistungsänderungen

3.1 Umfang und Art der von NP vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von NP sowie der Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich NP ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der/die Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von NP nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3.2 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von NP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. NP wird den/die Reisende/n über derartige Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

4. Preisänderungen, Rechte des Kunden

4.1 Preisänderungen vor Vertragsabschluss: NP behält sich vor, vor Vertragsabschluss den Reisepreis aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes anzupassen. Ebenso behält sich NP vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom/von der Reisenden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer solchen nachträglichen Änderung des Reisepreises wird NP den/die Reisende/n unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der/die Kunde/in berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn NP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden/die Reisende aus ihrem Angebot anzubieten. Der/die Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch NP über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung diesen gegenüber geltend zu machen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1 Der/die Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. NP empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NP. Tritt der/die Reisende zurück, so verliert NP den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von NP ersparten Aufwendungen sowie dessen, was NP durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. NP kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret – entsprechend der von ihr konkret zu belegenden und bezifferten Kosten – oder pauschalisiert berechnen. NP kann eine pauschalierte  Entschädigung in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 5%,

ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 15%

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %

ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%,

ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 55%,

ab 6. Tag vor Reiseantritt 65%,

Dem/der Reisenden bleibt es stets unbenommen, NP bei konkreter oder pauschalierter Berechnung der Stornierungsentschädigung nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

5.2 Sollen auf Wunsch des/der Reisenden nach der Buchung Umbuchungen (=Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann NP ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.

5.3 Bis zum Reisebeginn kann der/die Reisende sich bei der Durchführung der Reise durch eine Ersatzperson ersetzen lassen, die an seiner/ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er/sie NP zuvor anzuzeigen hat. NP kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber NP für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner.

5.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird unbedingt empfohlen.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der/Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm/ihr von NP ordnungsgemäß angeboten wurden, aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen (z.B. vorzeitige Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. NP wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und zahlt ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, soweit sie von den Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch NP

7.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann NP dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird und sie zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich auf diese Angaben hingewiesen haben. NP wird einen Rücktritt bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden oder der Kundin erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet.

7.2 Stört der/die Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch NP nachhaltig oder verhält er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung der Reise mit ihm/ihr bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann NP den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält NP den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die NP aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer/die Störerin selbst.

 

8. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl NP als auch der Kunde/die Kundin den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§§ 651j, 651e Abs.3 BGB). Danach kann NP für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist NP verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden/die Kundin zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nicht vom Veranstalter NP zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

 

9. Haftung von NP und Haftungsbeschränkung

9.1 Die vertragliche Haftung von NP aus diesem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Reisenden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit NP für einen dem/der Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Für alle gegen NP gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet NP bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung von NP bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunden beschränkt.

9.3 Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

 

10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Kündigung, Ausschlussfrist für Ansprüche

10.1 Abhilfe: Der/die Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der/die Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei NP die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. NP kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

10.2. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet NP innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der/die Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. NP informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden/der Kundin, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von NP verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des ´Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.3 Ausschlussfrist: Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der/die Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt auch nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

 

11. Schadensminderungspflicht des Kunden

Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht alles ihm/ihr Zumutbare zu tun, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

12. Verjährung von Ansprüchen

Reisevertragliche Ansprüche des/der Reisenden verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden / der Kundin und NP Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde / die Kundin oder NP die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet NP, den/die Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so ist NP verpflichtet, dem Kunden/der Kundin die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden und muss sicherstellen, dass der/die Reisende unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. NP muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde / die Kundin so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU ist auf der Internetseite der EU http://air-ban.europa..eu einsehbar und wird von der EU ständig aktualisiert.

 

14. Pass und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

14.1 NP informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten sowie deren evtl. Änderung vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14.2 Grundsätzlich ist der/die Reisende für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren / seinen Lasten, es sei denn, NP hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.

14.3 NP haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der/die Reisende NP mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass NP gegen eigene Pflichten verstoßen und die Verzögerung zu vertreten hat.

 

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. NP hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt auch für alle Daten (Vor- und Zunahme, Anschrift, Wohnort mit/ohne Anschrift, Email-Adresse), die der Kunde NP zur Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste überlassen hat. Ist der Kunde mit der Veröffentlichung seines Namens, seiner Anschrift oder seines Wohnortes, seiner Adresse oder Email-Adresse auf der Teilnehmerliste nicht einverstanden, so hat er das Recht, gegen die Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste gegenüber NP bei der Anmeldung oder bei Erhalt der Buchungsbestätigung oder später zu widersprechen.

 

16. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem/der Reisenden und NP findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Juli 2010

 

neil&peters Reisen GmbH

Geschäftsführer: Barbara Peters

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