Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
neil & peters Reisen GmbH
Breisacher Strasse 1
81667 München
Handelsregister: HRB 170652
Registergericht: Amtsgericht München
Vertreten durch:
Geschäftsführerin Barbara Peters
Kontakt
Telefon: 089 244184-74
Telefax: 089 244184-75
E-Mail: info@neilundpeters-reisen.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 257002959
Redaktionell verantwortlich
Barbara Peters
Breisacher Strasse 1
81667 München
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Konzept, Inhalt und Redaktion
Barbara Peters
(Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV)
Grafik-Design
Herbert Grabe
Fotografie
Christa Neil, Barbara Peters, Herbert Grabe und sonstige Archive
Technische Programmierung und Betreuung
Eveca GmbH /Regensburg
Rechtlicher Hinweis
Diese rechtlichen Hinweise beziehen sich auf die von neil & peters Reisen GmbH hier angebotenen allgemein zugänglichen Webseiten, nicht jedoch auf Seiten anderer Anbieter, die über Links von diesen Webseiten erreicht werden können. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links.
Allgemeine Reisebedingungen der neil & peters-Reisen GmbH
Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, neil & peters-Reisen GmbH („NP“):
1. Abschluss des Reisevertrages, Reiseunterlagen
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde NP den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich / fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder / die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch NP zustande. NP bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger für alle Teilnehmer (nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform) und übersendet den Sicherungsschein. Durch die ihm zugrunde liegende Insolvenzversicherung sind sämtliche Kundengelder abgesichert.
1.3 Der Kunde hat NP zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Voucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der von NP mitgeteilten Zeit oder bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn erhält oder wenn die Reiseunterlagen oder Tickets bezüglich der persönlichen Daten des Kunden falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 Prozent fällig und zu zahlen. Die Restzahlung, auf die die Anzahlung angerechnet wird, ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig (hier Zahlungseingang) und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert an NP gezahlt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei NP.
2.2 Die Daten der Fälligkeiten der An- und Restzahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
2.3 Wurden fällige Zahlungen vom Kunden nicht oder nicht vollständig bezahlt, obwohl der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, kann NP nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. 5.1 belasten.
3. Leistungen
Umfang und Art der von NP vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Reise von NP sowie der Buchungsbestätigung. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z. B. Reisebüros) sind von NP nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden
4.1 NP behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird NP den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von NP zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für NP führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von NP zu erstatten. NP darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 NP behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). NP hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann NP sie nicht einseitig vornehmen. NP kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von NP bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann NP die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. NP kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von NP bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 NP kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die NP den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von NP nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit NP infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat NP unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. NP empfiehlt, den Rücktritt in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NP. Tritt der Kunde zurück, so verliert NP den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Zu deren Bemessung hat NP die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von NP und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 %
ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 65 %
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt 90 %.
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass NP ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
5.2 Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann NP ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 45. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ist die Umbuchung erforderlich, weil NP keine oder falsche vorvertragliche Informationen gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat, so ist sie kostenfrei.
5.3 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie NP nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. NP kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber NP als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. NP darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
5.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod wird unbedingt empfohlen. NP kann bei der Vermittlung einer solchen Versicherung helfen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm von NP ordnungsgemäß angeboten wurden, aus von ihm alleine zu vertretenden Gründen (z. B. vorzeitige Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. NP wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und zahlt ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, soweit sie von den Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch NP
7.1 NP kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die MTZ in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt / Internetprospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist von NP bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
7.2. NP kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der Veranstalter hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
7.3 Tritt NP vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von NP, zurückerstattet.
8. Haftung von NP und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von NP für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Kündigung, Anzeigefrist für Gepäckschäden und -verzögerung
9.1 Abhilfe: Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von NP oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit NP infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat NP den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. NP kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann NP die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat NP Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
9.2 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet NP innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch NP verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält NP hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von NP auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von NP zu erstatten. NP ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen NP zur Last.
9.3 Anzeigefrist: Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden auch schriftlich geltend zu machen. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder NP gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
10. Schadensminderungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet NP, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht / stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so ist NP verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird / werden und muss sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht / feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. NP muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite der EU mit der Bezeichnung: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de zu finden und wird von der EU ständig aktualisiert.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 NP informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsschluss sowie bei Änderungen dieser Vorschriften vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, NP hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
12.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde NP beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet NP nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
13. Datenschutz
Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informieren wir den Kunden in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. NP hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@neilundpeters-reisen.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@neilundpetersreisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen
14. Sonstiges
14.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von NP vereinbart.
14.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: NP nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
neil & peters-Reisen GmbH
Geschäftsführerin: Barbara Peters
Breisacherstrasse 1, D-81667 München
Tel (+49) 089-244184-74 Fax (+49) 089-244184-75
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 257002959
Telefon: 089 244184-74
Telefax: 089 244184-75
E-Mail: info@neilundpeters-reisen.de
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 170652, Sitz der Gesellschaft: München
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: - AXA Versicherungs AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln -
räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 14.1 der ARB).